[Hamnet-West] Fwd: BNetzA-Gebuehren bei Wechsel des Verantwortlichen, Widerspruchsfrist beachten!
DD9QP
dd9qp at db0res-svr.ampr.org
Di Mär 10 17:26:54 CET 2015
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: [Referat_VUS] BNetzA-Gebühren bei Wechsel des
Verantwortlichen, Widerspruchsfrist beachten!
Datum: Tue, 10 Mar 2015 16:53:16 +0100
Von: Dieter <dc5bt.dieter at gmx.de>
An: DARC Referat VUS Liste <referat_vus at lists.darc.de>
Hallo VUS-ler!
Ziemlich genau 3 Jahre hat der von mir initierte Rechtsstreit mit der
BNetzA gedauert, bis wir endlich nicht nur Recht hatten, sondern auch
Recht bekommen haben: _*Die Gebührenposition "Neuantrag=200€" ist bei
funktechnisch unveränderter Übertragung an einen anderen
verantwortlichen Genehmigungsinhaber nicht anzuwenden!*_
Der Hauptgrund für das Verwaltungsgerichtes Köln war die Tatsache,
daß es in diesen Fällen keine Funkverträglichkeitsprüfung (auch
Frequenzkoordinierung genannt) gegeben hat. Die BNetzA in Mülheim hatte
richtig erkannt, daß eine solche fachlich nicht nötig ist,weil diese
bereits ja vorlag!
Wer also einen noch _nicht rechtskräftigen Gebührenbescheid_ hat,
daß heißt die Widerspruchsfrist von 1 Monat nach Erhalt des Bescheides
ist noch nicht abgelaufen, sollte dringend formlos _Widerspruch
einlegen_. Da der Bescheid mit normaler Post verschickt wird, kann man
Poststempel bzw. Datum des Bescheides + 3 Werktage Postlaufzeit rechnen.
Beispiel: Bescheide vom 13.02.2015 werden heute um 24Uhr rechtskräftig!
Der Widerspruch muß schriftlich erfolgen, und kann bei jedem beliebigen
Standort der BNetzA erfolgen. Bei Zeitknappheit empfehle ich ein Fax mit
Unterschrift, denn ein Brief braucht ja auch ca. 1-3 Tage bis zur
BNetzA. Eine E-Mail ist theoretisch möglich, aber dazu ist eine
qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz
Vorausetzung, aber wer hat die schon?
*Was leider noch nicht geklärt werden konnte, sind Fälle, in denen vom
Zuteilungsinhaber vergessen wurde, die Zuteilung rechtzeitig zu
verlängern. *Bekanntlich schreibt dann die BNetzA aus Mülheim einen
Brief, daß die Funkstelle sofort außer Betrieb zu nehmen ist. Aber
dieBNetzA schrieb auch: "Eine erneute Zuteilung des Rufzeichens DB0...Â
ist noch möglich... Sollte ich bis zum (ca. 4 Wochen) keine
Rückantwort erhalten, werde ich die freigewordenen Frequenzen anderen
zur Verfügung stellen." Hier ist also auch zu erkennen, daß es sich
dann _nicht um eine Neukoordination handelt_!
Wenn jemand einen solchen Fall mit der "Neuzuteilungsgebühr" über
200€ hat, sollte fristgemäß Widerspruch einlegen.
Hier ein Textvorschlag für einen Widerspruch:
/Absender, Betr Der DARC e.V. ist seinen Mitgliedern dabei gerne
behilflich.ifft: Gebührenbescheid vom xx, Kassenzeichen 901 xxxx//
//Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege ich Widerspruch gegen den
o.g. Bescheid ein. Ich verweise auf die Gerichtsverfahren beim
Verwaltungsgericht Köln mit den Aktenzeichen 25 K 2422/14 und 25 K
2456/14 und 25 K 3410/14 und beantrage die Aufhebung des Bescheides. mfg
OM/
Zusätzlich ist heute auf der Homepage des DARC unter Aktuelles eine
Ergänzung dazu erschienen:
http://www.darc.de/aktuelles/details/article/bundesnetzagentur-nimmt-gebuehrenbescheide-zurueck/
Der Schlußsatz "Der DARC e.V. ist seinen Mitgliedern dabei gerne
behilflich." bedeutet hier, daß u.a. ich Euch gerne weiterhelfe.
Auf diesem Wege habe ich für meinem Distrikt über 1.000€
zurückerstritten, die wir nun in andere Amateurfunk-Projekte
investieren können.
Noch ein Hinweis:
Wenn also irgendwo ein OM seine Relais- Baken- Digi- Funkstelle aus
irgendwelchen Gründen (zu alt, keine Lust mehr, gestorben, usw.) nicht
mehr betreiben möchte, und es einen Nachfolger gibt, bitte beantragt
das jetzt und gebührenfrei. Wenn eine Änderung am Standort geplant
ist, macht das bitte erst _nach der Übertragung_! Für diese
Erweiterung / Änderung gibt es nach der Gebührenverordnung der AFuV
keine Gebührenposition! Wenn das gleichzeitig beantragt wird, muß die
BNetzA die neuen Frequenzen koordinieren, und kann dann zu Recht die
Neugebühr von 200€ ansetzen.
Für eventuelle Fragen stehe ich gerne zur Verfügung, möglichst per Mail.
--
vy 73 de DC5BT
Dieter Mahlfeldt
DARC-Distrikt Schleswig-Holstein, VUS-Technik-Referent
E-Mail:dc5bt at vfdb.org
Tel. 04347 / 55 73
Postanschrift: Gartenstraße 93, 24220 Flintbek
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